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Aktuelles | 20.08.2009

Folgen der Gesundheitsreform: Erste Kasse verlangt Zusatzbeitrag

Als erste gesetzliche Krankenkasse erhebt die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten. Der Beitrag von acht Euro monatlich wird unabhängig vom Einkommen erhoben.

 

Die GBK führt den zusätzlichen Obolus rückwirkend zum 1. Juli 2009 ein. Dieser soll erstmals am 20. September 2009 eingezogen werden. Bei der GBK sind vorwiegend Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung, der Kölner Verkehrs-Betriebe und von Unternehmen wie Rhein-Energie versichert.

Die Betriebskrankenkasse sei durch Aufwendungen für Medikamente in Millionenhöhe für Patienten mit seltenen Erkrankungen in die roten Zahlen geraten.

Der neue Zusatzbeitrag ergänzt den allgemeinen Beitragssatz, den alle gesetzlichen Krankenkassen erheben und der aktuell 14,9 Prozent vom Bruttolohn beträgt.

"Wenn eine Krankenkasse mehr Geld für die Versorgung ihrer Versicherten ausgeben muss, als sie aus dem Gesundheitsfonds dafür zugewiesen bekommt, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben", sagte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, am Mittwoch in Berlin. "Dieser Mechanismus wurde mit der Gesundheitsreform eingeführt. Es war deshalb nur eine Frage der Zeit, bis die erste Krankenkasse dieses neue Finanzierungsinstrument nutzen muss." Der Extra-Beitrag darf maximal ein Prozent des Einkommens ausmachen. Die Versicherten haben in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen vorerst trotz der hohen Kosten für die Schweinegrippe-Impfung nicht mit zusätzlichen Beiträgen anderer Kassen rechnen, so der Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.