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Service | 17.04.2020

Fristverlängerungen vereinbart: Liste aller Regelungen zum Download

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der LfK mit den Kranken- und Pflegekassen eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen zunächst befristet bis Ende April verabredet. Diese Fristen werden nun zunächst bis Ende Mai verlängert.

Dabei geht es beispielsweise um den Verzicht auf die Unterschrift auf dem Leistungsnachweis oder die Regelung, wonach Leistungen der Leistungsgruppen 1 und 2 übergangsweise auch durch solche Personen erbracht werden können, die diese Leistungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen eigentlich nicht erbringen dürfen.

Eine Liste mit den Ausnahmeregelungen und den entsprechenden Fristen finden LfK-Mitglieder ab sofort im LfK-Downloadbereich. Sie enthält zudem neue Vereinbarungen, die der LfK zuletzt mit den Kranken- und Pflegekassen abgestimmt hat. In einer Sonderausgabe des Newsletters LfK-Aktuell berichtet der LfK im Einzelnen über diese Vereinbarungen.