Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Pflege | 23.11.2012

G-BA: GKV muss MRSA-Sanierung auch ambulant tragen

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll künftig die Kosten für eine ambulante Sanierung von MRSA-Patienten tragen können. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Berlin. Die Kassen müssen zahlen, sobald zwei von mehreren Risikofaktoren bei MRSA-Trägern erfüllt sind.

Foto: G-BA

Josef Hecken, G-BA

Mit dem Beschluss legte der G-BA die Grundlagen für den Umgang mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA)-Bakterien im ambulanten Bereich fest. Er kündigte an, sich auch bald im Hinblick auf die Möglichkeit zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Eine ambulante Sanierungsbehandlung von MRSA-Trägern kann dem Beschluss des G-BA zufolge unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Neben einem positiven Nachweis von MRSA beim Patienten müssen zwei oder mehr Risikofaktoren erfüllt sein. Als Faktoren benennt der G-BA:

  • Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden oder tiefe Weichteilinfektionen
  • Dialysepflichtigkeit
  • liegende Katheter wie Harnblasenkatheter, PEG-Sonde
  • Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten
  • Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1)

Liegen diese Risikofaktoren vor, ist es laut G-BA sehr wahrscheinlich, dass der Patient infolge der Bakterieninfektion ernsthaft erkrankt oder sich bestehende Krankheiten verschlimmern. Für gesunde Menschen bedeuten die gegen Antibiotika resistenten Bakterien dagegen kein Risiko.

„Ein positiver Befund einer MRSA-Besiedelung allein stellt noch keine schwerwiegende Erkrankung dar“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Die Risikofaktoren helfen nun bei der Einordnung. Man könne davon ausgehen, dass die Situation der betreffenden Patienten einer schwerwiegenden Erkrankung im Sinne der gesetzlichen Regelung gleichzustellen sei, so Hecken.