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Aktuelles | 19.03.2021

G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die coronabedingten Sonderregelungen für Verordnungen, Entlassmanagement, Krankschreibungen und eine Reihe weiterer Leistungen aufgrund des weiterhin hohen Infektionsrisikos verlängert.

Um die Arzt-Patient-Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, wurde die Geltungsdauer der Sonderregeln um drei bzw. sechs Monate verlängert.

Für die ambulante Pflege spielt dabei eine Reihe von Regelungen eine Rolle. So können Krankenhausärzte im Entlassmanagement für die Dauer von bis zu 14 Tagen häusliche Krankenpflege (HKP), spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Außerdem können die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln bei Entlassung wie bisher flexibler gehandhabt werden. Die Regelung gilt bis zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Auch bei den HKP-Folgeverordnungen gilt die Ausnahmeregelung weiter, in diesem Fall bis zum 30. September 2021. Folgeverordnungen müssen daher nicht zwingend in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärzte HKP-Folgeverordnungen für bis zu 14 Tage rückwirkend ausstellen.

Eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege muss zudem nicht begründet werden und kann – genauso wie eine Hilfs- oder Heilmittelverordnung – auch telefonisch ausgestellt werden, wenn der Arzt bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung den Patienten persönlich untersucht hat. Auch Verordnungen für Krankentransporte und Krankenfahrten sind weiterhin aufgrund von telefonischer Anamnese möglich.

Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt ebenfalls bis zum 30. September 2021 für HKP, Soziotherapie und spezialisierte ambulante Palliativversorgung von drei auf zehn Tage verlängert. Bei den Heilmittel-Verordnungen bleibt die Gültigkeit nach dem Willen des G-BA ebenfalls noch bis zum 30. September auch dann erhalten, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.

Weitere Details zu den Ausnahmeregelungen lesen LfK-Mitglieder in der LfK-App. Die Beschlüsse des G-BA treten zum 1. April 2021 in Kraft.