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Politik | 15.11.2022

Gaskosten: Einmalzahlung für Pflegeeinrichtungen

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am Montag die geplanten Soforthilfen der Regierung für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Im Dezember erhalten Pflegeeinrichtungen, kleinere Unternehmen und Haushaltskunden damit eine einmalige Soforthilfe.

Profitieren können davon neben Pflegeeinrichtungen alle Privatkunden und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500 Megawattstunden Gas. Sie müssen für den Dezember keine Abschlagszahlungen für Gas bei ihren Versorgern tätigen. So sollen sie von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden. Bei der Wärmeversorgung soll die Entlastung laut Bundesrat durch eine pauschale Zahlung erfolgen, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Bei der Abrechnung der Heizkosten über eine Gebäudeverwaltung soll die Abrechnung der Soforthilfe über die Jahresabrechnung erfolgen. Das entsprechende Gesetz (PDF-Datei) sieht außerdem die Einführung eines Preisdeckels auf Gas ab Januar vor. Einzelheiten dazu stehen jedoch noch nicht fest.

Das Gesetz wird nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.