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Politik | 03.03.2016

Generalistik: Eckpunkte für Ausbildungs- und Prüfungsverordnung veröffentlicht

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz veröffentlicht. Das Fehlen einer Ausbildungsverordnung war ein zentrales Argument für die vom Bundesrat geforderte Verschiebung der Reform um ein Jahr.

Die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes  wurden von den Bundesministerien für Gesundheit sowie für Familie erarbeitet. Darin enthalten sind konkrete Regelungen zur Dauer, Struktur, zu den Inhalten und zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung.

Kernstück des Entwurfs des Pflegeberufsgesetzes ist eine grundlegende Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengeführt. Die neue Ausbldung soll den Eckpunkten zufolge drei Jahre dauern (oder fünf Jahre in Teilzeit) und umfasst mindestens 4.600 Stunden, davon 2.100 Stunden als theoretischer und praktischer Unterricht durch eine Pflegeschule und 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Im Eckpunktepapier enthalten sind auch Bestimmungen zu der Praxisanleitung und der Praxisbegleitung in den Einrichtungen sowie zur staatlichen Prüfung in der Pflegeausbildung.

Der Entwurf des Pflegeberufsgesetzes wurde bereits vom Kabinett verabschiedet und wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrats und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet. Die Regierungsfraktionen hatten darauf gedrängt, vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zunächst die Ausbildungs- und Prüfverordnung als Grundlage zu erstellen.

Deren Fehlen hatte auch der Bundesrat bemängelt. Er hatte am vergangenen Freitag gefordert, den Start der einheitlichen Pflegeausbildung um ein Jahr auf 2019 zu verschieben.