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Politik | 30.11.2015

Generalistische Pflegeausbildung: Koalition einigt sich

Die große Koalition hat sich in der Diskussion um eine generalisitsche Pflegeausbildung auf eine gemeinsame Grundlage verständigt. Am Freitag stellte Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe einen ersten Entwurf für ein Pflegeberufsgesetz vor.

Zuvor hatte bereits der Berichterstatter für die Pflegepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel, eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht. Eine Fachkommission mit Vertretern der verschiedenen Fachrichtungen soll das Curriculum der künftigen gemeinsamen Ausbildung ausarbeiten.

Zusammen mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig präsentierte Gröhe ein Stichpunktepapier, das die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes zusammenfasst. Der Referentenentwurf zur Reform der Pflegeberufe befindet sich derweil in der Abstimmung zwischen den Ressorts.

Er beinhaltet unter anderem eine neue generalistische berufliche Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss, eine einheitliche (Umlage-)Finanzierung mit Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung und die erstmalige Einführung eines Pflegestudiums als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung.
Vorgesehen ist, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung, die für 2016 angestrebt wird, gestuft in Kraft tritt, so dass der erste Ausbildungsjahrgang nach dem neuen Gesetz Anfang des Jahres 2018 startet.

Zugangsvoraussetzungen nicht angehoben

In der Koalition einigte man sich zudem auf einen niedrigschwelligen Zugang zur Pflegeausbildung, der in allen Bundesländern gegeben sein soll. Dies bedeutet, dass vor allem Hauptschüler nach wie vor die Möglichkeit haben sollen, nach einer abgeschlossenen Pflegehelferausbildung eine Pflegeausbildung zu beginnen. Das Anforderungsprofil der Ausbildungshalte muss also so gestaltet sein, dass eine Pflegeausbildung auch mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen tatsächlich abgeschlossen werden kann. Ein zehnjähriger Schulabschluss soll Rüddel zufolge keine Zugangsvoraussetzung sein.

Darüber hinaus habe sich die große Koalition darauf geeinigt, dass „die Rechtsverordnung, die die Ausgestaltung der Ausbildung festlegt, den Koalitionsfraktionen noch vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vorliegt“, so Rüddel. Das Curriculum der Generalistik soll die wesentlichen spezifischen Ausbildungsinhalte für die Altenpflege, die Krankenpflege und für die Kinderkrankenpflege enthalten. Dabei wies der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Frage, ob die Kinderkrankenpflege aufgrund fehlender Praxisplätze für sämtliche Pflegeschüler aus der generalistischen Pflegeausbildung herausgenommen werden muss, noch offen ist.