Aktuelles | 24.07.2008
Gesundheitsreform: Gemeinsamer Bundesausschuss kostituiert sich neu
In seiner ersten öffentlichen Sitzung am vergangenen Donnerstag in Berlin hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neu konstituiert.
Künftig werden alle Entscheidungen in einem einzigen, sektorübergreifenden Beschlussgremium getroffen, in dem alle Träger des G-BA ihre Vertreter haben. Zu den 13 Mitgliedern dieses Gremiums zählen Repräsentanten der Kassenärzte und -zahnärzte, der Krankenhäuser sowie Vertreter des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der bisher ehrenamtliche Vorsitzende Dr. Rainer Hess übt sein Amt ab sofort als hauptamtlicher unparteiischer Vorsitzender aus. An den Beratungen nehmen ebenfalls Patientenvertreter teil, die jedoch wie bisher nicht stimmberechtigt sind.
Notwendig wurde die Neukonstituierung des G-BA durch das GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz, das für den G-BA eine neue Struktur vorsieht. Um mehr Transparenz zu schaffen, hat der Gesetzgeber außerdem festgelegt, dass die Sitzungen des G-BA in Zukunft öffentlich stattfinden sollen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Beschlüsse des G-BA regeln den Leistungskatalog für die etwa 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten und sind rechtlich bindend.