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Aktuelles | 26.08.2003

Gesundheitsreform: Überzogene Zuzahlungen abgewendet

Unter anderem dank der Initiative des LfK und des Kooperationspartners auf Bundesebene, dem bpa haben die Politiker den Entwurf zur Gesundheitssystem-Modernisierung bei den Zuzahlungen für häusliche Krankenpflege nach unten korrigiert. Ursprünglich geplante Zuzahlungen von mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag sorgten in der Pflegebranche für Aufregung und gelten nun scheinbar nicht mehr. Ebenso wurde der angedachte maximale Zuzahlungsbetrag von 585 Euro pro Jahr für die häusliche Krankenpflege gestrichen. Das Ergebnis der Konsensgespräche Ende vergangener Woche liegt vor:

Das vom Patienten täglich zu zahlende Minimum von fünf Euro hätte in vielen Fällen deutlich mehr als zehn Prozent der Kosten ausgemacht. Deshalb verständigten sich die Politiker darauf, dass jeder, der Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhält, ab 2004 nicht mehr als zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro für die gesamte ärztliche Verordnung aus eigener Tasche zahlen muss. Für alle Zuzahlungen gilt nach wie vor die Höchstgrenez von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens des Versicherten, bei chronisch Kranken ein Prozent.

Auch wenn LfK und bpa gemeinsam die Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege grundsätzlich als falsches Signal sehen, begrüßen sie dennoch die Verständigung von Regierung und CDU/CSU auf reduzierte Zahlungen für chronisch Kranke. Der LfK wird jedoch nicht nachlassen, im weiteren "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" mit guten Argumenten den Verzicht von Zuzahlungen bei der häuslichen Krankenpflege insgesamt zu fordern.

Die Gesundheitsreform soll zum 01. Januar 2004 in Kraft treten.