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Service | 31.01.2022

Gilt ab morgen: Neue PIN für die LfK-App

Ab morgen benötigen alle LfK-Mitglieder eine neue PIN, um die LfK-App für die weitere Nutzung freizuschalten. Schon jetzt können Inhaber von LfK-Mitgliedsunternehmen den neuen Code in Erfahrung bringen.

Die neue fünfstellige Geheimzahl und weitere Informationen zur App finden LfK-Mitglieder ab sofort in der Inhaber-Ecke der LfK-Homepage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ (Inhaber-Login erforderlich). Bereits jetzt steht hier ein Infoblatt mit der neuen PIN abrufbereit. Diese fünfstellige PIN wird benötigt, um die LfK-App ab Februar weiter nutzen zu können.

Wird die LfK-App am 1. Februar oder später gestartet, erscheint nach einem kurzen „Intro“ die Login-Seite. Nach der Eingabe des neuen Aktivierungscodes und der Bestätigung mit dem Button „Login“ wird die App für die Nutzung in den nächsten Monaten freigeschaltet.

Das Infoblatt in der Inhaber-Ecke wird ständig aktualisiert und enthält immer die jeweils aktuelle PIN. Wird also eine Neuinstallation der LfK-App durchgeführt, kann jedes LfK-Mitglied die benötigte PIN jederzeit abrufen, um die App freizuschalten. Die kostenfreie App für LfK-Mitglieder ist im Play Store von Google und im App Store von Apple verfügbar.