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Aktuelles | 17.06.2020

GKV-Spitzenverband gibt FAQ-Liste zur Corona-Prämie heraus

Der GKV-Spitzenverband hat am Mittwoch eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zur Corona-Prämie für Pflegekräfte herausgegeben. Darin werden zahlreiche Einzelheiten darüber, wem die Prämie wann zusteht, erläutert. Die Frist zur Abgabe der entsprechenden Anträge endet bereits am Freitag, dem 19. Juni.

Die FAQ-Liste des GKV-Spitzenverbands bestätigt im Großen und Ganzen auch die bisherige Beratungspraxis des LfK zur Auslegung der Bestimmungen gemäß § 150a SGB XI. Mit einer Ausnahme: Nach den Festlegungen des GKV-Spitzenverbands zählen Zeiten, in denen Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird, nicht zur Bemessungsgrundlage – nach der FAQ-Liste gleichwohl schon. Dieses Thema betrifft vor allem die Tagespflegen im LfK. Sie werden hierzu nochmals gesondert informiert.

Neben den bisherigen Informationen durch den LfK – über Newsletter, LfK-App, Videostream und Hotline – liefert die Liste gute Antworten auf Fragen, die beim Ausfüllen der Anträge aufkommen.

„Angesichts des großen Andrangs zum Thema an unserer LfK-Hotline kann die Liste für LfK-Mitglieder eine wertvolle Hilfe sein“, sagt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Viele Fragen lassen sich schon mit einem Blick auf die Erläuterungen klären – das geht oft deutlich schneller als auf einen Rückruf zu warten.“

Der LfK hat die FAQ-Liste für seine Mitglieder in den Downloadbereich eingestellt, wo auch sämtliche Unterlagen zur Corona-Prämie zu finden sind – unter anderem eine praktische LfK-Arbeitshilfe zum Ausfüllen des Antrags und zur Berechnung des Stellenumfangs.