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Service | 28.04.2021

HKP: Gemeinsamer Rahmenvertrag mit allen Kassen ab sofort online abrufbar

Der neue Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege (HKP) ist ab sofort im Downloadbereich der LfK-Homepage abrufbar. Er verbindet alle gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Betriebskrankenkassen und alle privaten Leistungserbringer-Verbände der Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG NW) miteinander.

Für alle Pflegedienste im LfK ändert sich mit dem neuen Rahmenvertrag zunächst nichts. Ein erneutes Beitrittsverfahren ist nicht notwendig. Auch die für die Abrechnung notwendigen Vertragsnummern (AC/TK) der Vergütungsvereinbarung ändern sich nicht. Hier ist eine Anpassung erst zum Jahreswechsel vorgesehen. Der neue Rahmenvertrag tritt zum 1. Mai 2021 in Kraft.

Übernommen wurden in den neuen Vertrag auch die Änderungen, die im Zusammenhang mit der letzten Vergütungssteigerung vereinbart worden waren – beispielsweise die Regelung zum neuen Ambulanten Pflegeassistenten. Mehr Informationen dazu sowie einen ausführlichen Bericht zum neuen Rahmenvertrag finden LfK-Mitglieder in der April-Ausgabe des Newsletters „LfK-Aktuell“, die heute erscheint.