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Service | 18.01.2022

HKP-Vergütungsvereinbarung liegt vor

Die Kassen haben die HKP-Vergütungsvereinbarung für 2022 an die Leistungserbringerverbände geschickt. LfK-Mitglieder können die Vereinbarung ab sofort im LfK-Downloadbereich abrufen.

Die Vereinbarung für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren befindet, ist bis einschließlich August dieses Jahres gültig. Ab September 2022 gilt die Tariftreueregelung in der Pflege. Ab diesem Datum werden neue Vergütungsvereinbarungen im SGB V-Bereich auf Landesebene für die Refinanzierung der Tarifentlohnung benötigt.

AC/TKs bleiben gleich

Die Vereinbarung gilt mit folgenden Krankenkassen: AOK NordWest, AOK Rheinland / Hamburg, IKK, Knappschaft, allen Ersatzkassen (vdek), allen Betriebskrankenkassen mit Sitz in NRW sowie mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Vertragsnummern (AC/TKs) werden bis auf Weiteres nicht geändert, sondern gelten weiter fort.

Nähere Informationen zu den diesjährigen Verhandlungsergebnissen lesen LfK-Mitglieder in der Dezember-Ausgabe der Mitgliederzeitschrift AmPuls sowie in einer Sonderausgabe des Verbandsnewsletters LfK-Aktuell, die gestern an alle Pflegedienste im LfK verschickt wurde.