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Service | 28.02.2020

HKP-Vergütungsvereinbarung mit den Ersatzkassen ist online

Die Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß §§ 132, 132a SGB V für 2020 mit den Ersatzkassen steht ab sofort im LfK-Downloadbereich zur Verfügung.

Pflegedienste im LfK finden sie unter Dokumente in der Rubrik Verträge mit Krankenkassen.

Die Vergütungen wurden zum 1. Februar 2020 für die Primär- und die Ersatzkassen (vdek) gleichermaßen angepasst. Während die neue Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen bereits Mitte des Monats zur Verfügung stand (siehe auch Sonderausgabe des LfK-Aktuell vom 12. Februar 2020), hatten die Ersatzkassen angekündigt, sich nach den Karnevalstagen zurückzumelden. Die vdek-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1) ist mit der Vereinbarung für die Primärkassen identisch; bei der Zustimmung zu dem neuen Dokument handelte es sich lediglich um eine Formalität.

Abstimmung mit Betriebskrankenkassen ist erfolgt

Eine entsprechende Abstimmung mit den Betriebskrankenkassen ist ebenfalls abgeschlossen. Die BKK-Arbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (BAN) hat dem LfK bereits ein aktualisiertes Schreiben zukommen lassen, mit dem sie den Primärkassenvertrag für die häusliche Krankenpflege einschließlich der aktuellen Vergütung für das laufende Jahr anerkennt. Die pronova BKK für den Bereich der rheinischen Betriebskrankenkassen hat ebenso wie die Arbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Ostwestfalen (BKK ARGE OWL) den neuen Vergütungen ebenfalls zugestimmt und wird eine entsprechende schriftliche Vergütungsvereinbarung auf den Weg bringen.

Damit sind die auf Landesebene neu vereinbarten Vergütungen für Leistungen nach den Rahmenverträgen gemäß §§ 132, 132a SGB V mit allen gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben, abrechnungsfähig. Die Abrechnung von Leistungen mit gesetzlichen Krankenversicherern, die ihren Betriebssitz außerhalb NRWs haben und deren Mitglieder in Nordrhein-Westfalen versorgt werden, erfolgt nach dem Grundsatz „ortsübliche Vergütung“ zu den gleichen Preisen.