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Aktuelles | 30.09.2020

HKP-Verordnung: Aktualisierter LfK-Leitfaden veröffentlicht

Zum 1. Oktober wird ein neues Formular für die Verordnung von häuslicher Krankenpflege eingeführt. Grund dafür sind Änderungen der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie im Bereich der Wundversorgung sowie die Aufnahme neuer Leistungen in den Leistungskatalog. Der LfK hat dementsprechend seinen Leitfaden „Verordnung für häusliche Krankenpflege“ überarbeitet.

Anhand einer beispielhaft ausgestellten Verordnung werden in der neuen Fassung des LfK-Leitfadens die einzelnen Bestandteile des neuen Verordnungsvordrucks vorgestellt und die Änderungen erläutert. Mithilfe einer Checkliste wird zudem aufgezeigt, auf welche Aspekte ein Pflegedienst vor den Einreichen einer Verordnung für häusliche Krankenpflege unbedingt achten sollte.

Die Überarbeitung des Verordnungsformulars „Muster 12“ wurde notwendig, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Neuerungen in der Wundversorgung und der Behandlung von Dekubitus beschlossen hatte. Haben die verordnenden Ärzte bislang zwischen einer Dekubitusbehandlung und anderer Wundversorgung unterschieden, wird ab Oktober ausschließlich zwischen akuten und chronischen Wunden differenziert. So enthält das überarbeitete Formular beispielsweise neue Felder zur Art der Wundversorgung. Außerdem wurde unter anderem ein neues Feld zur Verordnung der neuen Leistung „Positionswechsel bei Dekubitusbehandlung“ hinzugefügt.

Digitale Version des Leitfadens ab sofort verfügbar

LfK-Mitglieder können die digitale Version des aktualisierten Leitfadens „Verordnung für häusliche Krankenpflege“ ab sofort im passwortgeschützten Downloadbereich der LfK-Internetseite unter dem Stichwort „Dokumente“ und in der Kategorie „Verträge mit Krankenkassen“ finden und herunterladen. Der Leitfaden erscheint zudem Mitte Oktober als Printversion und wird den LfK-Mitgliedern per Post zugestellt.