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Aktuelles | 21.12.2021

Höhere Erstattung für PoC-Tests und Impfangebote für Pflegebedürftige

Pflegeeinrichtungen können für einen begrenzten Zeitraum höhere Beschaffungskosten für PoC-Antigen-Tests geltend machen. Außerdem hat das Land NRW mit einem Erlass die Organisation von kurzfristigen regionalen Impfangeboten für Pflegepersonal und Pflegebedürftige initiiert.

Pflegeeinrichtungen können für den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Januar 2022 eine Erstattung der Kosten in Höhe von 4,50 Euro pauschal statt bisher 3,50 Euro je PoC-Test beantragen. Dies legt die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (PDF-Datei) fest, die mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Datum vom 16. Dezember in Kraft getreten ist.

Die entsprechenden Festlegungen vom GKV-Spitzenverband (SpiBu), die das Verfahren zur Erstattung der Beschaffungskosten sowie erforderliche Übergangsregelungen regeln, wurden noch nicht veröffentlicht. Demnach ist noch nicht vollständig geklärt, welcher Zeitpunkt für die erhöhte Pauschale gilt. Zuletzt war in ähnlichen Fällen immer der Zeitpunkt der Bestellung der Tests für die Erstattung entscheidend. Auch der Antrag auf Geltendmachung muss durch den SpiBu noch aktualisiert werden. Dieser soll nach SpiBu-Angaben Mitte Januar veröffentlicht werden.

Angehoben wurde auch die maximal erstattungsfähige monatliche Testhöchstmenge für Tagespflegen und Intensivpflegedienste. Galten bisher 30 Tests je Kunde als erstattungsfähig, können nun bis zu 35 Tests je Kunde beantragt werden. Diese Erhöhung gilt ab sofort und ist nicht befristet. Für ambulante Pflegedienste bleibt es derzeit bei der bekannten monatlichen Testhöchstmenge von bis zu 20 Tests je versorgten Kunden.

Wegen Omikron: Regionale Impfangebote für Pflegepersonal und Pflegebedürftige

Das Land NRW will eine möglichst hohe Durchimpfung in der Pflege zur Bekämpfung der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus erreichen. Hierzu hat das NRW-Gesundheitsministerium mit einem Erlass vom 20. Dezember festgelegt, dass die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) in den Kommunen alle ambulanten Pflegedienste, Tagespflegen sowie alle Heime, Kurzzeit- und Nachtpflegeeinrichtungen kontaktieren müssen, um den Impfbedarf zu erfragen. Wenn Impfbedarf besteht, sollen die KoCi die Kassenärztlichen Vereinigungen damit beauftragen, die Impfungen zu organisieren und durchzuführen. Dies gilt auch für die Auffrischungsimpfungen.