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Service | 19.12.2012

Höhere Vergütungen: Neuer Schulungsvertrag mit der BARMER im Download

Der LfK hat mit der BARMER Ersatzkasse höhere Vergütungen für den gemeinsamen Schulungsvertrag gemäß § 45 SGB XI vereinbart. Ab sofort können LfK-Mitglieder den neuen Vertrag im Downloadbereich der LfK-Homepage abrufen.

Die Rahmenvereinbarung zwischen dem LfK und der BARMER besteht bereits seit September 2009. Sie beinhaltet die Durchführung von Pflegekursen, individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung sowie einer individuellen Überleitungspflege vom stationären zum ambulanten Bereich. Beitreten und Leistungen abrechnen können ausschließlich Verbandsmitglieder.

Die Teilnahme an den Pflegekursen ist unabhängig von einer Versicherung der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen bei der BARMER möglich. Nur bei individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege müssen Pflegebedürftiger oder pflegende Person bei der Kasse versichert sein.

LfK-Mitglieder finden den neuen Schulungsvertrag im Downloadbereich der LfK-Homepage in der Rubrik „Dokumente“ unter den Stichworten „Verträge mit Pflegekassen“ und „Schulungsverträge“.

Weitere Informationen zum Thema lesen Sie in der Dezember-Ausgabe der LfK-Mitgliederzeitschrift „AmPuls“.