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Politik | 19.11.2021

Impfen und testen: Neue Pläne von Bund und Land

Angesichts steigender Corona-Zahlen haben Bund und Länder neue Maßnahmen beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen können jedoch frühestens Mitte kommender Woche in Kraft treten.

Der Bundesrat verabschiedete heute die von der künftigen Ampel-Koalition geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Darin enthalten ist auch eine Fortführung des Pflegerettungsschirms. Er gilt nun bis zum 31. März 2022.

Tägliche Testungen für ungeimpfte Beschäftigte

Zusätzlich werden die Testfrequenzen in stationären Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht. Für geimpfte und genesene Mitarbeiter besteht die Möglichkeit der Selbsttestung. Ungeimpfte Mitarbeiter sind täglich zu testen.

Auch für die Allgemeinheit regelt das neue IfSG, das aufgrund des vom Bundestag beschlossenen Auslaufens der „epidemischen Lage“ am 25. November angepasst wurde, verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und die entsprechenden Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene.

So gilt künftig eine „3G-Regelung“ am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Personennahverkehr, genauso wie die Verpflichtung zum Arbeiten von zu Hause aus, wo möglich. Die Länder können zudem unter Beteiligung der Landesparlamente auch härtere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschließen.

Die beschlossenen Änderungen wurden dem Bundespräsidenten nun zur Unterzeichnung zugeleitet und treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. „Dies wird sicherlich nicht unmittelbar zu Beginn der Woche der Fall sein“, schätzt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Sobald das Gesetz veröffentlicht ist, werden wir alle LfK-Mitglieder darüber informieren.“ Bis dahin gelten die bekannten Regelungen zu den Testungen weiter fort.

Ministerpräsidenten für Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen

Parallel zum Gesetzesverfahren für das neue IfSG tagte am gestrigen Donnerstag die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Im zugehörigen Beschluss (PDF-Datei) sprechen sich die Länder neben strengeren Schutzmaßnahmen für die Allgemeinheit durch „2G“- und „2G+"-Regelungen (abhängig vom Hospitalisierungsindex) auch für eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen aus – ausdrücklich auch „bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen“.

„Die Impfpflicht gehört nicht in die Entscheidungshoheit der Länder“, so Christoph Treiß. „Hierzu braucht es eine gesetzliche Regelung des Bundesgesetzgebers, die aktuell noch nicht vorliegt.“ Auch die Beschlüsse der MPK müssen zur Wirksamkeit noch von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden. „Sobald die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen entsprechende Gesetze und Verordnungen erlässt, werden wir dazu informieren. Wir rechnen auch hier mit einer Umsetzung Mitte nächster Woche.“

Als weitere Maßnahme sieht der MPK-Beschluss eine tägliche Testpflicht auch für geimpfte Mitarbeiter und Besucher in Pflegeeinrichtungen vor, auch hier mit der Möglichkeit der Selbsttestung von geimpften Beschäftigten. Angesprochen wird zudem ein weiterer Pflegebonus, insbesondere in der Intensivpflege.

Impf-Anstrengungen ausbauen

Zusätzlich sollen die Impfangebote ausgeweitet werden, damit auch die erforderlichen Auffrischungsimpfungen zeitnah durchgeführt werden können. Hierfür hat das Land NRW im Laufe der Woche bereits mit dem „8. Impferlass“ konkrete Voraussetzungen geschaffen. Darin wird es den Kommunen ermöglicht, niedrigschwellige Impfangebote aufzubauen. Damit können die Kommunen auch Pflegedienste bei der Reihenimpfung ihrer Beschäftigten niedrigschwellig unterstützen.

„Wir empfehlen, dazu die Gesundheitsämter anzusprechen“, so Treiß. „Und wir begrüßen diese Regelung natürlich auch im Hinblick auf die Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden.“