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Politik | 10.12.2021

Impfpflicht ab Mitte März kommt

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März 2022 beschlossen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde zudem bezüglich der Testungen für geimpfte Beschäftigte geändert.

Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (PDF-Datei) wurde am Vormittag im Bundestag beschlossen. Direkt im Anschluss erteilte der Bundesrat in einer Sondersitzung seine Zustimmung. Das Gesetz tritt somit in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Impfpflicht, die nun im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Der neu eingefügte § 20a IfSG regelt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor der Coronavirus-Krankheit. Diese gilt somit ab Mitte März für alle Mitarbeiter in voll- oder teilstationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten, daneben unter anderem auch in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Mitarbeiter in diesen Einrichtungen müssen bis Mitte März einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen, um dort tätig zu sein. Ausnahmen sind nur für Menschen vorgesehen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder als genesen gelten. Neue Mitarbeiter, die ab dem 16. März eingestellt werden, müssen den Nachweis bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vorlegen.

Testfrequenzen für geimpfte Beschäftigte: zweimal wöchentlich genügt

Außerdem wurde die Testfrequenz für geimpfte Mitarbeiter geändert. Hier wurde nun der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von vergangener Woche aufgegriffen: Geimpfte und genesene Personen müssen demnach mindestens zweimal pro Woche, jedoch nicht täglich auf SARS-CoV-2 getestet werden.

Das gesamte Gesetz beinhaltet 23 Artikel mit unterschiedlichen Gesetzesänderungen, unter anderem zur Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt sowie zur Impfberechtigung für andere Berufsgruppen wie Zahnärzte oder Tierärzte.

Der LfK wird seine Mitglieder am Montag näher über die Einzelheiten der Änderungen informieren sowie seine Arbeitshilfen in den nächsten Tagen entsprechend anpassen.