Politik | 13.12.2019
Intensivpflegegesetz wird angepasst
Das Bundesgesundheitsministerium hat sein umstrittenes Gesetz zur Reha- und Intensivpflege (RISG) überarbeitet. Der nun als „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) bezeichnete Gesetzentwurf lässt beatmeten Menschen weiterhin die Möglichkeit, zu Hause betreut zu werden.
Das RISG hatte dagegen eine stationäre Unterbringung zugunsten der kostenintensiveren häuslichen Versorgung von Beatmungspatienten vorgesehen und damit die Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen beschnitten. Entsprechend stark war die Kritik, die der ursprüngliche Gesetzentwurf erfahren hatte.
Im neuen Entwurf wurde die Pflicht zur stationären Versorgung für Beatmungspatienten gestrichen und ein Bestandsschutz für beatmete Menschen, die in ihrer eigenen Häuslichkeit versorgt werden, eingeführt. Nach Angaben des Ministeriums werden derzeit rund 20.000 Menschen ambulant und rund 4.000 Menschen stationär intensivpflegerisch betreut.
Pflegedienste für außerklinische Intensivpflege, die eine Wohngemeinschaft für beatmete Patienten betreiben, sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) künftig als Institution Versorgungsverträge mit den Kassen abschließen. So will das BMG sicherstellen, dass Qualitätsstandards eingehalten werden.
Daneben sollen neben den Kosten für die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten auch die Eigenanteile, die bei einer stationären Versorgung anfallen, von den Kassen übernommen werden. Das BMG will damit vermeiden, dass sich Patienten aus finanziellen Gründen für eine Versorgung zu Hause entscheiden.
Außerdem werden im neuen Gesetz neue Regelungen zur Rehabilitation festgelegt. So können Leistungen zur geriatrischen Rehabilitation ambulant 20 Behandlungstage umfassen, bei stationären Aufenthalten drei Wochen.
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