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Aktuelles | 26.04.2021

Investitionskostenförderung: Testat fristgerecht abgeben!

Nicht vergessen: Pflegedienste, die ihren Antrag zur Förderung der Investitionskosten in diesem Jahr pünktlich zum 1. März abgegeben haben, müssen spätestens zum 1. Mai auch das entsprechende Testat ihres Steuerberaters einreichen.

Zumindest in den meisten Fällen gilt die Pflicht, das Testat des Steuerberaters beim zuständigen Sozialamt bis zu diesem Datum abzugeben. Die Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen informieren in ihren allgemeinen Leitlinien oder Merkblättern dazu, ob eine Abgabe bis zu diesem Zeitpunkt nötig ist.

„Da der 1. Mai nicht nur Feiertag ist, sondern in diesem Jahr auch auf einen Samstag fällt, sollte das Testat spätestens am Freitag, dem 30. April, am besten persönlich abgegeben werden“, rät LfK-Referent Jens Hofer.

Angesichts der derzeit weithin geltenden Regelungen zur Heimarbeit akzeptieren manche Sozialämter das Testat zudem in Form einer PDF-Datei, die per E-Mail geschickt werden kann. „Pflegedienst-Inhaber sollten im Vorfeld klären, ob Ihnen diese Option zur Verfügung steht und ein Testat in digitaler Form akzeptiert wird“, erklärt Jens Hofer.

Wird das Testat nicht rechtzeitig bis zum 1. Mai abgegeben, ist das Sozialamt nicht verpflichtet, eine Investitionskostenförderung auszuzahlen.