Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Politik | 28.01.2020

IPReG wird nochmals überarbeitet

Das umstrittene Gesetz zur Reha- und Intensivpflege wird nach erneuter Kritik ein weiteres Mal überarbeitet. Medienberichten zufolge klinkte sich auch das Bundesjustizministerium (BMJV) ein.

Das „Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV“ (IPReG) war aus dem Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) hervorgegangen, das nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs sowohl von Betroffenen als auch Leistungserbringern extrem kritisiert worden war.

Dem Bundesgesundheitsministerium war vor allem fehlende Wahlfreiheit bei der Unterbringung dauerbeatmeter Menschen vorgeworfen worden. Laut RISG hätten diese in der Praxis kaum mehr das Recht erhalten, eine ambulante Versorgung einer günstigeren stationären Unterbringung vorzuziehen.

Auch nach Abschwächung der entsprechenden Formulierung im aktuellen Gesetzentwurf des IPReG, der nun eine Einzelfallprüfung sowie Bestandsschutz für dauerbeatmete Patienten vorsieht, ebbt die Kritik nicht ab. Ein entsprechender Passus, demzufolge der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen soll, ob ein dauerbeatmeter Mensch zu Hause oder in einer stationären Einrichtung besser versorgt ist, wurde vom Bundesjustizministerium beanstandet.

Die Beratung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett wurde daher von vergangener Woche auf den kommenden Mittwoch verschoben.