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Aktuelles | 17.01.2008

Kabinett billigt vierten Pflegebericht / Diskussion im Bundestag

Das Bundeskabinett hat den vierten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung gebilligt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt stellte den Bericht, der die Entwicklung in den Jahren von 2004 bis 2006 beschreibt, am Mittwoch vor. Gleichzeitig verteidigte sie bei einer Anhörung im Bundestag die geplante Pflegereform.

Mit dem Bericht legte das Bundesgesundheitsministerium Statistiken und Bewertungen zu Entwicklungen im Bereich der Pflege vor. Demnach stieg die Zahl der Pflegebedürftigen in dem beobachteten Zeitraum leicht auf etwa 2,1 Millionen. Davon entfielen etwa 1,4 Millionen auf den häuslichen Bereich. Die Zahl der ambulanten Pflegedienste in Deutschland nahm bis Ende 2005 um 3,6 Prozent zu, den Großteil (57,6 Prozent) machten hier private Dienste aus. Die Beschäftigtenzahl in der ambulanten Pflege verzeichnete ein Wachstum von 13,1 Prozent seit 2001, was laut Bericht dem allgemeinen Trend in den Pflegeberufen entspricht. Fast 90 Prozent aller in der ambulanten Pflege Beschäftigten sind Frauen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte die Bedeutung des Pflegebereichs als Jobmotor. "Seit Einführung der Pflegeversicherung sind 300.000 neue Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen worden", sagte sie im Bundestag. Sie kündigte außerdem an, dass die Arbeitsgruppe zur Pflegeversicherung sich verstärkt mit den Arbeits- und Lohnbedingungen in der Pflege auseinandersetzen werde. Die Aufgabe sei, auch in Zukunft Menschen zu gewinnen, die in diesem Bereich tätig sind. Berufliche Förderung und adäquate Entlohnung gehörten zu den Voraussetzungen dafür. Die Arbeitsgruppe wolle sich außerdem mit dem Thema der illegalen Konkurrenz aus Osteuropa auseinander setzen. Erste Ergebnisse kündigte die Ministerin für April an.

Schmidt verteidigte im Bericht und in während ihrer Befragung im Bundestag noch einmal ausdrücklich die geplanten Pflegestützpunkte. Sie wies Bedenken der Unionsfraktion zurück, die Verwaltung der Stützpunkte durch verschiedene Träger sei verfassungswidrig. Mitarbeiter von Kassen und Kommunen arbeiteten nur mit entsprechenden Verträgen in den Stützpunkten zusammen, die Kommunen hätten jedoch die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden. "Diejenigen, die für die Beratung zuständig sind, werden auf jeden Fall unabhängig sein", so Schmidt. Gemischte Kompetenzen der Leistungsträger entstünden dabei keinesfalls.

Schmidt betonte noch einmal, dass die Pflegestützpunkte möglichst auf vorhandenen Strukturen aufbauen sollten. Union und SPD hatten sich im Vorfeld gegenseitig immer wieder vorgeworfen, mit ihren Ideen zur Pflegeberatung den Aufbau von Doppelstrukturen zu finanzieren. Aus Reihen der CDU war der Vorschlag zur Ausgabe von Beratungsschecks für Pflegebedürftige gekommen. Dieser stößt jedoch weiterhin auf starke Ablehnung bei der SPD. Offen zeigte sich Schmidt lediglich in der Frage, für wie viele Bürger ein Pflegestützpunkt vorgesehen sein solle. Bislang ist geplant, ein Stützpunkt für 20.000 Bürger einzurichten - etwa 4000 in ganz Deutschland. Über diese Betreuungsquote könne durchaus noch diskutiert werden, so Schmidt. Eine Ausweitung auf 30.000 Menschen pro Stützpunkt scheint möglich.

Die Pflegereform wird derzeit im Gesundheitsausschuss beraten. Anhörungen dazu stehen für den 21. und 23. Januar auf der Tagesordnung.

 

Der rund hundertseitige Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung kann auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums heruntergeladen werden.