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Aktuelles | 31.03.2022

Kartellamt nimmt Hilfsmittelverbände ins Visier

Nach mehreren Preiserhöhungen für Hilfsmittel durch eine selbstorganisierte Arbeitsgemeinschaft von Sanitätshäusern gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen hat das Bundeskartellamt nun ein Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet.

Das Verfahren richtet sich nach Angaben des Bundeskartellamts gegen die einzelnen Mitglieder der „ARGE“, insbesondere Sanitätshäuser und orthopädische Werkstätten. Vorermittlungen hätten ergeben, dass es sich bei den Preiserhöhungen um ein kartellrechtlich verbotenes Verfahren handeln könnte.

Die betroffenen Unternehmen repräsentieren laut Bundeskartellamt den Großteil aller Leistungserbringer im Bereich Pflege und Rehabilitation. Sie hätten als ARGE im September vergangenen Jahres Preiserhöhungen gegenüber den Kassen angekündigt und als Grund gestiegene Kosten aufgrund der Coronavirus-Pandemie angegeben – die Kassen stimmten den Erhöhungen aus Gründen der Versorgungssicherheit zu. Ob dieses gemeinsame Vorgehen kartellrechtlich erlaubt war, wird nun geprüft.