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Politik | 22.11.2022

Keine Anzeichen für Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen soll voraussichtlich nach ihrem Auslaufen zum Jahresende nicht weiter verlängert werden. Hintergrund ist der verringerte Ansteckungsschutz bei den derzeit vorherrschenden Varianten von SARS-CoV-2.

Medienberichten zufolge vertritt nun auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Meinung, dass die Impfung gegen die stark immunflüchtige Omikron-Subvariante „BQ.1.1“ aus medizinischer Sicht keinen Sinn mehr mache. Die Variante ist laut dem jüngsten Lagebericht (PDF-Datei) des Robert Koch-Instituts (RKI) derzeit auf dem Vormarsch. Gleichzeitig geht die Zahl der Ausbrüche in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zurück.

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen sollte seit ihrer Einführung im März pflegebedürftige, alte und immungeschwächte Menschen durch Ansteckung über das Personal in den Einrichtungen schützen. Dieses Ziel ergebe medizinisch keinen Sinn mehr, hieß es nun aus Regierungskreisen. Mitarbeiter in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen hatten zur Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses seit dem 15. März entweder einen Nachweis über zwei Corona-Impfungen, eine maximal 90 Tage zurückliegende Genesung oder Befreiung von der Impfung bei ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Anderenfalls konnten die Gesundheitsämter ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen (MAGS) hatte die Ämter allerdings angewiesen, die Regelung nicht allzu streng auszulegen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.