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Aktuelles | 02.06.2022

Land lockert Maßnahmen für WG und Tagespflege

Angesichts sinkender Infektionszahlen und einer hohen Impfquote hat das Land Nordrhein-Westfalen weitere Öffnungsschritte für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften und Tagespflegeeinrichtungen angekündigt. Sie gelten ab Samstag.

Dazu wurde die Allgemeinverfügung „Schutzmaßnahmen in Einrichtungen“ (AV Einrichtungen) des Landes NRW (PDF-Datei) überarbeitet.

Für Bewohner von anbieterverantworteten Wohngemeinschaften (WGs) sowie für Tagespflegenutzer entfällt damit ab Samstag, dem 4. Juni 2022, die Maskenpflicht.

Externe Besucher der Einrichtungen haben weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen; in anbieterverantworteten WGs gilt dies in Eingangsbereichen und Fluren.

Für Beschäftigte richtet sich die Maskenpflicht nach der Corona-Schutzverordnung des Landes (PDF-Datei) und den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Danach ist von den Beschäftigten mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Ergibt die arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Gefährdungssituation der Beschäftigten, können weitergehende Schutzmaßnahmen vorgesehen werden, beispielsweise das Tragen einer Atemschutzmaske. Informationen dazu gibt die zuständige Berufsgenossenschaft BGW.

Zudem entfällt ab Samstag das bislang regelhaft vorgesehene Kurzscreening. Bei Neu- und Wiederaufnahmen hat die Einrichtung einen PoC-Antigen-Test bei der aufzunehmenden Person durchzuführen oder zu veranlassen. Wenn die Neu- oder Wiederaufnahme aus einem Krankenhaus erfolgt, ist der Schnelltest zuvor dort durchzuführen.

Alle weiteren Vorgaben zu den Testungen von Beschäftigten des Pflegebetriebs, Bewohnern der anbieterverantworteten Wohngemeinschaft bzw. Tagespflegenutzern sowie externen Besuchern ändern sich nicht. Der LfK wird seine Arbeitshilfen und Konzepte zeitnah an die geänderten Vorgaben anpassen.