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Aktuelles | 11.01.2022

Land schaltet Online-Meldetool zum Impfstatus frei

Ab dem 13. Januar müssen ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen über die Online-Plattform PfAD.wtg monatlich eine Impfstatus-Meldung vornehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dafür ein entsprechendes Eintragungs-Modul entwickelt.

Ambulante Pflegedienste sind nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums nach § 28b Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dazu verpflichtet zu melden, wie hoch der Anteil der gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Beschäftigten an der Gesamtheit der Beschäftigten im Unternehmen ist. Teil- und vollstationäre Einrichtungen müssen auch den Anteil der geimpften Tagesgäste bzw. Bewohner mitteilen, bezogen auf die Personen, die in der Einrichtung gepflegt werden.

Zur Erfassung der Meldungen soll spätestens am 13. Januar innerhalb der Online-Plattform PfAD.wtg das neue Modul „Meldung Impfstatus“ freigeschaltet sein. Die Kreise und kreisfreien Städte fordern die Pflegeeinrichtungen derzeit per E-Mail über die Plattform dazu auf, die Meldungen jeweils bis zum 15. eines jeden Monats vorzunehmen. Im Januar sei die Eintragung der Angaben ausnahmsweise bis zum 18. Januar möglich.

NRW-Hotline beantwortet Rückfragen

Um die Daten einzutragen, muss sich jede Einrichtung ab dem 13. Januar auf der Online-Plattform einloggen und in der Rubrik „Verwaltung“ das neue Modul „Meldung Impfstatus“ aufrufen. Bei Schwierigkeiten oder fehlenden Zugangsdaten könne die Einrichtung eine Hotline unter der Rufnummer 0231 / 22243855 kontaktieren, so die Information der Kommunen an die Pflegeeinrichtungen. Welche Angaben konkret gemacht werden müssen, welche Beschäftigten erfasst werden und wie genau die Anteile der Beschäftigten berechnet werden, soll demnach innerhalb des Moduls „Meldung Impfstatus“ erklärt werden.