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Service | 31.01.2020

LfK-App: Ab morgen gilt eine neue PIN

LfK-Mitglieder können schon jetzt die neue PIN für die LfK-App online abrufen. Die PIN wird benötigt, um als berechtigter Nutzer die App für die Nutzung ab Februar freizuschalten.

Die neue PIN muss bei erster Nutzung der LfK-App ab dem 1. Februar einmalig eingegeben werden. Damit wird die Smartphone-App für das nächste halbe Jahr aktiviert. Alle Inhaber von LfK-Mitgliedsbetrieben finden ab sofort die neue PIN in der passwortgeschützten Inhaber-Ecke der LfK-Internetseite (Anmeldung erforderlich) unter der Kategorie „Arbeitsrecht“.

Mithilfe der Aktivierungs-PIN stellt der LfK sicher, dass ausschließlich LfK-Mitglieder die kostenfreie App des Verbands nutzen können.

Wo finde ich die LfK-App?

Hat ein Mitglied die LfK-App noch nicht installiert, kann er dies auch jetzt erledigen. Die App kann kostenfrei im Google Play Store sowie im App Store von Apple heruntergeladen werden. Nach erfolgter Installation und einer kurzen Einführung muss dann auch hier die PIN zur Aktivierung eingetippt werden.

Mehr Informationen über die LfK-App können hier abgerufen werden.