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Politik | 02.08.2018

LfK zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Sechs Zeilen für die ambulante Pflege

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“ (PpSG) verabschiedet. Der LfK kritisiert das neue Gesetz scharf: Auf 120 Seiten widme es sich der Stärkung des stationären Pflegepersonals – nur in sechs Zeilen der ambulanten Alten- und Krankenpflege.

Dazu erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß:

„Jetzt ist es amtlich: Die Pflegepolitik der neuen Bundesregierung ist stationär. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz werden umfangreiche Regelungen zur Aufstockung der Stellen im Krankenhaus und im Bereich der stationären Altenhilfe einschließlich deren Finanzierung vorbereitet, die auch den ambulanten Bereich stark betreffen – leider negativ!

Verändern sich asymmetrisch die Arbeitsbedingungen und die Vergütungen in den Pflegesektoren Krankenhaus und Heim, hat das Auswirkungen auch auf die häusliche Pflege. Ein Abwandern der Fachkräfte aus dem ambulanten Bereich in die anderen beiden Sektoren ist zu befürchten. Der Bundesregierung fällt hier zur weiterhin notwendigen Sicherstellung der häuslichen Pflege lediglich ein, im ländlichen Raum eine bessere Honorierung der Wegezeiten zu fordern. Unabhängig davon, dass auch in städtischen Räumen die Wegzeiten wegen Baustellen, Verkehrsdichte und Parkplatzsuche ständig zunehmen, wirkt diese Forderung im Vergleich zu den übrigen Gesetzesbestandteilen so, als hätten die Krankenhausgesellschaft und die stationären Trägerverbände das Gesetz alleine geschrieben.

Wir fordern, dass die geplante so genannte ,Pflegeoffensive‘ keinesfalls zulasten der häuslichen Pflege gehen darf. Und darüber hinaus: Wir brauchen weniger Bürokratie und bessere Vergütungen auch ohne (Flächen-)Tarifvertrag. Mehr Zeit und weniger Arbeitsverdichtung in der häuslichen Pflege lauten die Ziele – und das seit Jahren. Damit wird auch das Berufsbild attraktiver. Eine zügige und effiziente Berufsanerkennung von ausländischen Fachkräften brächte weitere Entlastung. Und: Die Ausbildungsvergütungen der 19.000 Altenpflegeazubis allein in NRW sollten nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen, sondern zulasten aller Steuerzahler.“