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Service | 30.06.2022

Meldefrist zur Pflegeberufeumlage endet heute

Pflegedienste und Tagespflegen, die noch keine Meldung zur Pflegeberufeumlage (PBU) abgegeben haben, sollten dies noch heute erledigen. Mit dem heutigen Tag endet die Frist für die Umlage-, Prognose- und Abrechnungsmeldung mithilfe des Online-Systems PFAU.NRW.

Dabei geht es um die Abgabe der Umlagemeldung, der Prognosemeldung 2023 und der Abrechnungsmeldung 2021. Die Daten der Einrichtungen werden benötigt, damit die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster beispielweise die Höhe der Pflegeberufeumlage zur Refinanzierung der generalistischen Pflegeausbildung berechnen kann. Alle Pflegebetriebe in Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich verpflichtet, diese Meldungen mithilfe des Online-Portals PFAU.NRW durchzuführen. Die Meldefrist endet am 30. Juni 2022 (siehe auch LfK-App von gestern).

Die Bezirksregierung Münster hat die betroffenen Einrichtungen per E-Mail darüber informiert, dass sie bei fehlenden Meldungen eine eigene Schätzung der Werte durchführen wird. „Es ist davon auszugehen, dass dies einen Nachteil für die Pflegeeinrichtung bedeutet“, erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Daher sollte jeder, der bislang keine Meldung abgegeben hat, dies dringend noch heute erledigen.“

Geändertes Verfahren – aktuelle LfK-Arbeitshilfen verfügbar

In diesem Jahr gibt es einige Änderungen im Verfahren. Darüber hat der LfK in der Mai-Ausgabe des Newsletters LfK-Aktuell informiert und seine Arbeitshilfen angepasst. Diese sind im LfK-Downloadbereich zu finden. Auch die Bezirksregierung Münster hat auf der Startseite von PFAU.NRW neue Hilfsdateien und Erläuterungen zur diesjährigen Dateneingabe eingestellt.