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Aktuelles | 31.08.2023

Neue PIN ab morgen: Schon jetzt in der Inhaberecke verfügbar

Ab dem 1. September gilt eine neue Aktivierungs-PIN für die LfK-App. Mitglieder können ab sofort ein Informationsblatt mit der neuen PIN abrufen.

Der neue Freischaltcode muss bei Nutzung der App ab dem 1. September einmalig eingegeben werden. Diese Authentifizierung ist einmal im Halbjahr notwendig, um sicherzustellen, dass ausschließlich LfK-Mitglieder die kostenfreie App des Verbands nutzen können.

Die neue fünfstellige Geheimzahl erhalten die LfK-Mitglieder mit der August-Ausgabe des Newsletters LfK-Aktuell, die heute versendet wird. Schon jetzt können sie außerdem in der Inhaber-Ecke (Inhaber-Login erforderlich) der LfK-Homepage unter der Kategorie „Arbeitsrecht“ ein Infoblatt mit der neuen PIN abrufen. 

Auch wenn sich die LfK-App vorrangig an die Eigentümer der Pflegebetriebe richtet, können die Inhaber den Code zur Aktivierung auch an ihre Mitarbeiter weitergeben. So entscheiden die LfK-Mitglieder selbst, ob und welche Mitglieder ihres Teams die mobile Anwendung nutzen sollen.

Seit 2018 stellt die verbandseigene LfK-App sicher, dass Mitglieder über wichtige Neuigkeiten schnell und mobil informiert werden. Die kostenfreie Smartphone-App ist im Play Store von Google und im App Store von Apple verfügbar.