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Aktuelles | 15.03.2022

Neue Versorgungsformen: Förderangebote veröffentlicht

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat neue Fördermöglichkeiten für geplante neue Versorgungsformen bekanntgegeben. Interessierte können bis zum 17. Mai eine Ideenskizze einreichen.

Bewerben können sich Interessenten, die eine neue Versorgungsform im Gesundheitswesen planen. Für die erste Stufe des Förderverfahrens ist eine Ideenskizze in elektronischer Form ausreichend, in der die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorgestellt werden. Die so genannte themenspezifische Förderbekanntmachung benennt konkrete Themenfelder, in denen Projekte unterstützt werden können. Besonders relevant für die Pflege sind beispielsweise folgende Themenfelder:

  • neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften
  • Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag

Zu den weiteren förderfähigen Themen gehören zum Beispiel „Sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge“ oder „Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche“. Eine vollständige Liste der Themenfelder findet sich auf der Internetseite des Innovationsauschusses. Hier wird auch ein Leitfaden für die Antragstellung angeboten, die eine ausführliche Beschreibung der förderfähigen Themen enthält.

Weitere Informationen zu dem Antragsverfahren und den weiteren Bestimmungen können der Förderbekanntmachung entnommen werden.

Web-Seminar für Interessierte

Um mehr über die Erstellung der Ideenskizze und das weitere Bewerbungsverfahren zu erfahren, können Interessenten an einem kostenfreien Web-Seminar teilnehmen. Das voraussichtlich einstündige Web-Seminar findet am 22. März 2022 um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, die Ankündigung inklusive Teilnahme-Link ist in der Förderbekanntmachung enthalten.