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Service | 21.03.2023

Neuer HKP-Rahmenvertrag ab April

Der LfK hat zusammen mit den anderen privaten Verbänden in der VAG NW neue Vergütungen für zwei Tarifanwender-Gruppen für 2023 verhandelt. Zudem wurde der Rahmenvertrag für häusliche Krankenpflege (HKP) verbessert. Alle Dokumente sind ab sofort verfügbar.

Die neuen Vergütungen betreffen private ambulante Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen, die ihre Mitarbeiter seit der Einführung der tariflichen Entlohnung im vergangenen Jahr nach dem so genannten „regional üblichen Entgelt“ bzw. in Anlehnung an die AVR Diakonie Deutschland (DD AVR) entlohnen. Zudem wurden mit den Krankenkassen auf Landesebene weitgehende Erleichterungen für alle Pflegedienste vereinbart, die dem zugehörigen Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a SGB V beigetreten sind. Sie gelten wie die neuen Vergütungen ab dem 1. April 2023.

Der zugrunde liegende Rahmenvertrag wurde für alle privaten Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen angepasst. Er ist ab sofort im LfK-Downloadbereich abrufbar. Dort findet sich auch ein Informationsschreiben der Verbände mit allen Details und Zusammenhängen zum neuen Vertrag.

Ausführliche Informationen auf den LfK-Regionalveranstaltungen

Der LfK informiert seine Mitglieder in dieser Woche auf seinen Regionalveranstaltungen in Lünen und Ratingen über die Neuerungen im HKP-Bereich. Die Anmeldefrist für die beiden Veranstaltungen wurde angesichts der aktuellen Entwicklungen aufgehoben.