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Service | 04.10.2021

Neues LfK-Tutorial zu Vergütungsverhandlungen

Für Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen ist es angesichts der kommenden Tariflöhne in diesem Jahr besonders wichtig, ihre Vergütungen im SGB XI zu verhandeln. Der LfK hat nun ein Video-Tutorial für seine Mitglieder veröffentlicht, das die Verhandlungsoptionen und die einzelnen Schritte detailliert erläutert.

Ab September 2022 sind in ganz Deutschland Tariflöhne oder tarifähnliche Entlohnungen in der Pflege vorgeschrieben. Umso wichtiger ist es, dass Pflegeeinrichtungen sich rechtzeitig um eine solide wirtschaftliche Basis kümmern und ihren Punktwert anpassen. Dafür stehen in diesem Jahr wieder verschiedene Verfahren der Vergütungsverhandlung zur Verfügung (für LfK-Mitglieder nachzulesen in der Sonderausgabe des Newsletters LfK-Aktuell vom 14. September).

Steigerung berechnen: Schritt für Schritt erklärt

Der LfK unterstützt seine Mitglieder wie üblich auch in diesem Jahr bei den Verhandlungen. Ein aktuelles Video-Tutorial zeigt, wie die entsprechenden Unterlagen auszufüllen sind und wie der Pflegedienst seine Zahlen mithilfe der LfK-Arbeitshilfen optimal berechnen kann. LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß erläutert Schritt für Schritt die verschiedenen Optionen und zeigt die Bedienung des „genialen Tools“, das der LfK für diesen Zweck entwickelt hat.

Zusätzlich zu den Hilfen im LfK-Downloadbereich unterstützt der LfK seine Mitglieder auch in diesem Jahr gerne bei den Verhandlungen, indem er die Unterlagen auf Plausibilität prüft. „Wir erwarten jedoch im Hinblick auf die Tarif-Regelungen im nächsten Jahr, dass sehr viele LfK-Mitglieder in diesem Jahr Vergütungen verhandeln wollen und auch müssen“, berichtet Christoph Treiß. „Daher sprechen Sie uns bitte ehestmöglich an.“

Die vollständigen Unterlagen für die Vergütungsverhandlungen sollten bis zum 22. Oktober 2021 an den LfK geschickt werden, damit die neuen Preise rechtzeitig zum Jahreswechsel verhandelt werden können.