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Aktuelles | 03.03.2020

NRW-Gesundheitsminister Laumann: Wachsamkeit und Sensibilität geboten

Das neuartige Coronavirus ist weiterhin beherrschendes Thema in Nordrhein-Westfalen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann äußerte sich in einer Videobotschaft zur aktuellen Situation im Bundesland. Auch in der LfK-Hotline häufen sich die Anfragen der Pflegeeinrichtungen zum Infektionsgeschehen.

Sachliche Informationen auf der Grundlage von aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen sind für den richtigen Umgang mit der derzeitigen Situation entscheidend. Daher befindet sich der LfK im Austausch mi dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. In einer Videobotschaft mahnte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zu Wachsamkeit und zu Sensibilität bei grippeähnlichen Symptomen, aber auch zu Besonnenheit.

Konkrete Ansprechpartner auch für Pflegeeinrichtungen vor Ort sind die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte als „untere Gesundheitsbehörden“. Sie informieren über die konkrete Situation auf lokaler Ebene und können geeignete Maßnahmen beim Auftreten einer übertragbaren Krankheit vorschlagen und anordnen. Eine Liste der Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen kann hier abgerufen werden.

Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts

Welche Schutzmaßnahmen aus Sicht von Hygieneexperten empfohlen werden, schildert das für den Infektionsschutz zuständige Robert Koch-Institut (RKI) auf einer speziell dafür eingerichteten Internetseite. Diese Internetseite wird laufend aktualisiert und enthält alle relevanten Informationen zur Vorbeugung der Infektion und zum Umgang mit Verdachtsfällen. Ergänzend dazu finden Pflegeeinrichtungen hier die Handlungsempfehlungen des RKI für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Hinweise zum Verhalten bei Verdachtsfällen. Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Coronavirus sowie eine aktuelle Risikobewertung der Situation in Deutschland finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Über Arbeitsschutzmaßnahmen und geltende Versicherungsbestimmungen informiert auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) auf einer Internetseite. Die BGW weist zudem darauf hin, dass Arbeitnehmer, die bei der BGW versichert sind und sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit dem Coronavirus infizieren, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.