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Aktuelles | 18.06.2020

Offizielle Bestätigung des Landes zur Aufstockung der Corona-Prämie

Ambulante Pflegedienste haben noch bis Freitag Zeit, die Corona-Prämie von Bund und Land für ihre Mitarbeiter zu beantragen. Ein aktuelles Schreiben des Landesgesundheitsministeriums (MAGS) bestätigt die Aufstockung der Prämie durch das Land nun auch formal.

Wie bereits angekündigt stockt das Land NRW die bis zu 1.000 Euro, die der Bund in der Altenpflege gemäß § 150a SGB XI als Corona-Prämie zahlt, auf bis zu 1.500 Euro mit Landesgeldern auf. Das ist der vom Bund beschlossene steuer- und sozialabgabenbefreite Höchstbetrag.

Das Antragsverfahren auf Grundlage von Informationen des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen ist entsprechend dieser Aufstockungsmöglichkeit geregelt. Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen benötigen daher nur einen Antrag, um die kombinierte Sonderzahlung für ihre Mitarbeiter zu beantragen. Alle Einzelheiten zum Vorgang lesen LfK-Mitarbeiter in der Corona-Sonderausgabe XV des Newsletters LfK-Aktuell vom 12. Juni.

Das offizielle Bestätigungsschreiben des MAGS an die Pflegeeinrichtungen im Land erläutert das Berechnungsverfahren noch einmal und listet auf, welchen Mitarbeitern welche Summen aus den Landesmitteln zustehen. Das Schreiben ist ab sofort im LfK-Downloadbereich abrufbar. Dort finden sich neben den Antragsdokumenten des GKV-Spitzenverbands auch eine LfK-Arbeitshilfe zur Ermittlung der Vollzeitäquivalente sowie eine FAQ-Liste des GKV-Spitzenverbands mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Verfahren.