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Aktuelles | 08.03.2004

Personenbeförderung - Transport von Patienten

Wird ein Patient mit dem Bus oder zu Fuß begleitet, so wird hierfür keine gesonderte Genehmigung benötigt. Wird er jedoch mit dem Firmenwagen transportiert, so muss ein Personeninsassenschutz vorliegen, d.h. der Patient muss als Fremdperson versichert sein.

Ein Personenbeförderungsschein wird benötigt, wenn die Patienten regelmäßig mit dem Auto zu verschiedenen Orten gebracht werden müssen. Werden in diesem Fall den Fahrtkosten berechnet, so muss ein entsprechendes Gewerbe angemeldet werden. Alle diesbezüglichen Fragen kann das für Sie zuständige Gewerbeamt beantworten.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber

- einen entsprechenden Führerschein seit mindestens 2 Jahren besitzt

- das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird,

- seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnis-Verordnung nachweist,

- nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Abs. 6 Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllt

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, danach für nicht mehr als fünf Jahre, erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert, wenn

- er seine geistige und körperliche Eignung nachweist,

- er nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und

-keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er nicht die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird.