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Aktuelles | 04.09.2020

Pflege-Rettungsschirm: Verlängerung der Hilfen im Kabinett beschlossen

Die Regelungen im Pflege-Rettungsschirm, die Ende September auslaufen, werden verlängert. Dies geht aus dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) hervor, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Der Rettungsschirm nach § 150 SGB XI unterstützt ambulante Pflegedienste und andere Einrichtungen in der Pflege, die mit finanziellen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu kämpfen haben. Ziel ist es, finanzielle Einbußen der Pflegebetriebe aufzufangen. Demnach erhalten die Pflegeeinrichtungen einen Erstattungsanspruch für Mehraufwendungen und Mindereinnahmen in Bezug auf die Leistungserbringung nach dem SGB XI sowie dem SGB V, die aufgrund der Corona-Krise entstanden sind.

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören beispielsweise erhöhte Ausgaben für Schutzkleidung und Desinfektionsmittel. Darüber hinaus können auch Mindereinnahmen oder Einnahmeausfälle bei Pflegediensten geltend gemacht werden, wenn Einsätze nicht durchgeführt werden können. In der Tagespflege werden außerdem Einnahmeausfälle infolge von temporären (Teil-)Schließungen oder Aufnahmestopp zur Eindämmung der Infektionsgefahr erstattet. Somit stellt der Rettungsschirm eine Unterstützung des Bundes für Mehrausgaben oder Mindereinnahmen dar, die ausschließlich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Verlängerung bis zum 31. Dezember 2020

Die Leistungen nach dem Pflege-Rettungsschirm sind bisher bis zum 30. September befristet. Der jetzt vom Kabinett beschlossene Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes enthält eine Verlängerung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2020. Eine in der Öffentlichkeit debattierte mögliche Erweiterung der Fristen bis zum 31. März 2021 findet sich im aktuell veröffentlichten Gesetzentwurf nicht. Die erste Lesung im Bundestag zum KHZG ist für den 10. September geplant.

Die Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms wurde auch im Rahmen eines Corona-Gesprächs zu den spezifischen Problemstellungen in der ambulanten Pflege und Tagespflege mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef-Laumann angesprochen. „Auch Minister Laumann bestätigte den politischen Willen, die ambulante Pflege und Tagespflege weiterhin zu unterstützen“, so Anke Willers-Kaul, stellvertretende Geschäftsführerin des LfK, nach dem Gespräch im kleinen Kreis mit dem Ministerium in Düsseldorf. Mehr über das Ministergespräch lesen LfK-Mitglieder in der nächsten Ausgabe des LfK-Mitgliedermagazins AmPuls, das Mitte des Monats erscheint.