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Politik | 20.05.2021

Pflege-Tarif: Bundestag verschiebt GVWG-Verabschiedung

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG), das unter anderem zahlreiche Neuerungen in der Pflege einführen soll, wird nicht wie geplant am Freitag im Bundestag auf der Tagesordnung stehen.

Foto: Dt. Bundestag / Werner Schüring

Foto: Dt. Bundestag / Werner Schüring

Statt im Plenum des Bundestags soll das GVWG nun voraussichtlich am 31. Mai nochmals im Gesundheitsausschuss beraten werden. Hier wurde eine weitere Anhörung angesetzt.

Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist nun für den 10. und 11. Juni geplant – die vorletzte Sitzungswoche vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im Herbst. Bis dahin sollen sich die Regierungsparteien über die bis zuletzt strittigen Einzelheiten geeinigt haben.

Relevant für die ambulante Pflege sind in dem so genannten „Omnibus-Gesetz“, das viele kleinere Änderungen zu unterschiedlichen Bereichen zusammenfasst, vor allem die Neuerungen zum Thema Tariflohn und die Möglichkeit zur Heilkundeübertragung an bzw. die Verordnung von Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte. Die umstrittenen Vorhaben zur Begrenzung des Budgets für die Tagespflege sind in dem Gesetzentwurf nicht enthalten.