Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Aktuelles | 03.06.2020

Pflegeberufe-Umlage: Meldungen können bis 15. Juli abgegeben werden

Pflegeeinrichtungen in NRW können ab sofort ihre Meldungen zur Pflegeberufe-Umlage auf der Internetplattform PFAU.NRW abgeben. Die Meldefrist wurde um einen Monat verlängert.

Demnach können die Pflegebetriebe in Nordrhein-Westfalen ihre Umlagemeldungen bis zum 15. Juli 2020 vornehmen. Auch Ausbildungsbetriebe können in diesem Zeitraum ihre Prognosemeldungen abgeben. Dies gab heute die Bezirksregierung Münster bekannt, die in Nordrhein-Westfalen für die Organisation des Umlageverfahrens nach dem Pflegeberufegesetz zuständig ist.

Zwei Ausfüllhilfen mit Hinweisen zur Umlage- und Prognosemeldung finden sich auf der Startseite von PFAU.NRW. Die Pflegeeinrichtungen in NRW wurden nach Angaben der Bezirksregierung heute per E-Mail zur Abgabe der Meldungen aufgefordert.

Mithilfe des 2019 gestarteten Umlageverfahrens soll die Finanzierung der generalistischen Ausbildung in der Pflege sichergestellt werden. Nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung sind alle Pflegeunternehmen, Krankenhäuser sowie weitere Institutionen verpflichtet, die für das Umlageverfahren relevanten Daten der Bezirksregierung Münster auf der Internetplattform PFAU.NRW zu melden.

Mehr Informationen über das Umlageverfahren und die Generalistik in Nordrhein-Westfalen finden sich auf der Internetseite zum Ausgleichsfonds für die Pflegeausbildung.