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Aktuelles | 24.11.2022

Pflegeberufeumlage: Punktwertzuschlag für 2023 liegt bei 0,00416 Euro

Der Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Pflegeberufeumlage für das Jahr 2023 liegt bei 0,00416 Euro pro Punkt. Das hat der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege auf der Grundlage einer entsprechenden Mitteilung der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Münster beschlossen.

Damit sinkt der von den ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Ausbildungen in der Pflege erneut – im laufenden Jahr betrug er 0,00443 Euro pro abgerechnetem Punkt. Grund für die Abnahme: Die Altenpflegeumlage (APU) muss im kommenden Jahr erstmals nicht mehr gezahlt werden, da diese Ausbildungsform endgültig ausläuft und die Ausbildung für eventuelle „Nachzügler“ durch aufgebaute Reserven finanziert wird.

Während der APU-Zuschlag also wegfällt, steigt der Zuschlag für die Pflegeberufeumlage (PBU) leicht um etwa zehn Prozent an. Er beträgt derzeit 0,00377 Euro pro abgerechnetem Punkt. Die Steigerung ist auf die gestiegenen Schülerzahlen zurückzuführen.

Der neue Punktwertaufschlag löst den alten Wert zum Jahreswechsel ab. Für LfK-Mitglieder, die die Kosten der Umlage mithilfe des Punktwertzuschlags refinanzieren, gilt der neue Wert automatisch – eine Änderung des Vergütungsvertrags mit den Pflegekassen ist hierzu nicht nötig.

Allerdings sollten Pflegedienste rechtzeitig ihre Preise für 2023 anpassen und ihre Kunden zeitig über die Preisänderung zum Jahreswechsel informieren. Ein entsprechender „Internetrechner“ auf Excel-Basis steht den LfK-Mitgliedern zusammen mit weiteren Informationen ab sofort im LfK-Downloadbereich zur Verfügung.