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Service | 13.07.2022

Pflegebonus: Neues Tool zur Berechnung der Vollzeitäquivalente

LfK-Mitglieder können ab sofort eine neue Berechnungshilfe abrufen, die sie bei der Beantragung des neuen Corona-Pflegebonus für ihre Beschäftigten nutzen können. Die Pflegeboni-Festlegungen des GKV-Spitzenverbands und die erforderlichen Musterformulare für die Meldung zum Pflegebonus sind ebenfalls verfügbar.

Die neue LfK-Berechnungshilfe können Arbeitgeber in der Pflege einsetzen, um die so genannten Vollzeitäquivalente für die Beantragung des Pflegebonus zu berechnen. Diese Werte werden beim Ausfüllen des Musterformulars benötigt, mit dem die Arbeitgeber den Pflegebonus beantragen. Hierfür haben sie bis zum 31. Juli 2022 Zeit.

Nicht in dem Excel-Tool enthalten sind die Berechnungen für Auszubildende und Freiwillige, für die eine pauschale Ausnahmeregelung gilt. Diese müssen dann im Antrag zusätzlich eingetragen werden. 

Wie konkret das Verfahren zur Beantragung der Bonuszahlung gestaltet wird, regeln die so genannten „Pflegeboni-Festlegungen“ nach § 150a Absatz 7 SGB XI des GKV-Spitzenverbands. Diese Dokumente sowie die erforderlichen Musterformulare sind nun auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands verfügbar.

Mit dem Pflegebonus sollen die besonderen Leistungen der Pflegekräfte in der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Hierfür stellt der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Das entsprechende Pflegebonusgesetz passierte Mitte Juni den Bundesrat. Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende, die in der Pflege und Betreuung tätig sind. LfK-Mitglieder können ausführliche Informationen zum Kreis der Anspruchsberechtigten und zum Antragsverfahren der gestrigen Sonderausgabe des Newsletters LfK-Aktuell entnehmen.

Neben der heute veröffentlichten Berechnungshilfe stellt der LfK seinen Mitgliedern auch eine Ausfüllanleitung zur Verfügung. Alle LfK-Arbeitshilfen sind im passwortgeschützten LfK-Downloadbereich abrufbar.