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Aktuelles | 07.04.2022

Pflegemindestlohn gestiegen

Zum 1. April sind die Pflegemindestlöhne einheitlich in West- und Ostdeutschland gestiegen. Die höheren Lohnuntergrenzen gelten für rund 1,2 Millionen Beschäftigte, die in der Pflege tätig sind und unter den Pflegemindestlohn fallen.

Seit dem 1. April gelten neue Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege. Somit erhalten unqualifizierte Pflegehilfskräfte statt 12,00 nun 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung wurde von 12,50 Euro auf 13,20 Euro pro Stunde angehoben. Für Pflegefachkräfte gilt eine Lohnuntergrenze von 15,40 Euro pro Stunde, bisher waren es 15,00 Euro.

Die Erhöhung der Pflegemindestlöhne um bis zu 5,6 Prozent geht auf den Beschluss der Pflegekommission aus dem Januar 2020 zurück, die das Bundesarbeitsministerium mit der Vierten Verordnung (PDF-Datei) über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (4. PflegeArbbV) umgesetzt hat. Die Verordnung ist bis zum 30. April 2022 gültig.

Im Februar hat sich die Pflegekommission auf eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege zum 1. September 2022 geeinigt. Diese soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums mit einer Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche umgesetzt werden. Die neue Verordnung befindet sich derzeit in der Vorbereitung und soll zum 1. Mai 2022 in Kraft treten.