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Aktuelles | 09.02.2022

Pflegemindestlohn soll weiter steigen

Die Pflegekommission hat sich Anfang des Monats auf eine Anhebung der Pflegemindestlöhne verständigt. In drei Stufen sollen die Löhne für Fachkräfte bis zum 1. Dezember 2023 steigen. Zudem ist ein zusätzlicher Mehrurlaub im Gespräch.

Wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mitteilte, sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland ab dem 1. September 2022 – gleichzeitig mit Inkrafttreten der verpflichtenden tarifähnlichen Entlohnung – weiter erhöht werden. Die Vergütung von Pflegefachkräften soll dann mindestens 17,10 Euro pro Stunde betragen, die von qualifizierten Pflegehilfskräften mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit 14,60 Euro und die von Pflegehilfskräften 13,70 Euro.

Bis zur letzten Stufe am 1. Dezember 2023 sollen die Pflegemindestlöhne für die drei Qualifikationsabstufungen dann auf 18,25 Euro, 14,90 Euro und 14,15 Euro steigen, schlägt die Pflegekommission vor. Auf Grundlage dieser Vorschläge werden die Pflegemindestlöhne üblicherweise vom BMAS per Verordnung festgesetzt. Die derzeitig gültige vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (4. PflegeArbbV) läuft am 30. April 2022 aus. Sie sieht die nächste Erhöhung der Pflegemindestlöhne zum 1. April 2022 vor.

Neun Tage Mehrurlaub

Beschäftigte in der Altenpflege sollen nach den Plänen der Pflegekommission zudem einen Anspruch auf Mehrurlaub erhalten. Dieser soll bei einer Fünf-Tage-Woche in diesem Jahr sieben und für die Jahre 2023 und 2024 je neun Tage betragen.