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Aktuelles | 07.03.2003

Rheinland: MDK prüft Abrechnungen

Offenkundig beschäftigt sich der MDK Rheinland im Zuge von Qualitätsprüfungen nunmehr auch mit Abrechnungsprüfungen gemäß § 112 SGB XI.

Hierbei wird beim Besuch der Patienten die Patientenpflege-Dokumentation in Augenschein genommen und mit dem Pflegevertrag, den Leistungsnachweisen und Abrechnungen verglichen. Treten hierbei Unstimmigkeiten auf, wird dies im MDK-Prüfbericht vermerkt. Parallel hierzu bemüht sich der MDK-Prüfer um eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten, wonach die Kassen dessen Patientenpflege-Dokumentation beim Pflegedienst anfordern dürfen. Diese Erklärung des Patienten erfolgt freiwillig. Das Verfahren mag verwundern, weil der MDK die Prüfung bereits vor Ort vornimmt und damit eine Einsicht der Kassen eigentlich überflüssig sein müsste. Offensichtlich sucht der MDK hier eine Hintertür, um die Zuständigkeit wieder an die Kassen zu übertragen.