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Aktuelles | 11.07.2003

Rürup setzt auf ambulante Pflege

Die Vorschläge der Rürup Kommission zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung liegen nun auf dem Tisch: Künftig soll die Pflegeversicherung weniger für die stationäre und mehr für die ambulante Pflege in minderschweren Pflegefällen bezahlen, und die Ausstattung der drei Pflegestufen sollen dynamisiert werden. Außerdem sollten langfristig die Beiträge der Rentner deutlich erhöht werden, so die Kommissionsvorschläge.

Mit großer Mehrheit hat das Plenum der Rürup Kommission am 27. Juni 2003 das Konzept zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung gebilligt. Der Vorschlag erteilt sowohl der im Vorfeld diskutierten Privatisierung dieser Versicherung als auch ihrer kompletten Steuerfinanzierung eine Absage. Satt dessen soll der Beitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch einen erstmals 2010 fälligen Ausgleichbetrag der Renten dauerhaft bei 1,7 Prozent gehalten werden.

Dynamisierung

Das Konzept sieht gravierende Änderungen bei den bislang gedeckelten Leistungen für Pflegegeld, ambulante Sachleistungen und stationäre Sachleistungen vor. Sie sollen von 2005 an dynamisiert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Kaufkraft der Versicherungsleistungen langfristig auf dem heutigen Niveau verbleibt. Demnach, so die Kommission, sollen die Leistungsätze der Pflegeversicherung in Höhe des Durchschnitts aus Inflation und Lonhnsteigerung jährlich angepasst werden. Ausgehend von dem Szenario, wonach die Inflation jährlich um 1,5 Prozent und die Löhne um 3,0 Prozent steigen ergibt sich Erhöhung der Leistungssätze um 2,25 Prozent pro Jahr.

Egalisierung

Vor allem soll durch ein Angleichen der Zahlungen für ambulante und stationäre Pflege die Anreize zu Einweisungen in minderschweren Fällen in Heime abgebaut werden. Daher wird eine Egalisierung der ambulanten und stationären Leistungen in den Pflegestufen I und II sowie eine Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen in der Pflegestufe II vorgeschlagen. Künftig soll es in der Pflegestufe I einheitlich 400 Euro, in der Pflegestufe II 1000 Euro und in Pflegestufe III 1500 Euro geben.

Personengebundenen Budgets

Die Kommission befürwortet ferner im Rahmen der professionellen Pflege die Erprobung von personengebundene Budgets. ?Jeder Pflegebedürftige würde damit in die Lage versetzt, individuelle, auf seine Bedürfnisses abgestimmte, qualitätsgesicherte Pflegearrangements zusammenzustellen, was eine Stärkung der Patientensouveränität darstellt?. Durch eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für sog. sektorenübergreifende Fallmanagementmodelle würden sich die Pflegeleistungen nicht mehr primär an den Erfordernissen von Versorgungssystemen (SGB XI, SGB V,BSHG) orientieren.

Christoph Treiß