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Aktuelles | 04.03.2005

Schiedsstelle gibt LfK-Mitglied Recht

In ihrer Sitzung vom 23. Februar 2005 hat die Schiedsstelle für die soziale Pflegeversicherung im Land Nordrhein-Westfalen erstmalig einem LfK Mitglied einen Punktwert in Höhe von 4,7 Cent, eine Vergütung für LK 15 in Höhe von 1,74 Euro sowie für den LK 15 a in Höhe von 4,75 Euro zuerkannt. Die Schiedsstelle folgte somit vollumfänglich dem Antrag des LfK Mitgliedes. In der Beschlussbegründung folgte die Schiedsstelle der im Juli 2004 entwickelten Beschlusspraxis, die nunmehr ohne Zweifel auch für private Pflegedienste Anwendung findet. Mehr dazu finden unsere Mitglieder in der März-Ausgabe unserer AmPuls.