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Aktuelles | 24.08.2004

Schiedsstelle trifft neue Grundsatzentscheidung zum Thema Vergütung

Die Schiedssstelle für die Soziale Pflegeversicherung im Land Nordrhein-Westfalen hat in ihrer letzten Sitzung in drei parallel laufenden Verfahren neue Grundsätze für die Punktwerte von Pflegediensten festgelegt. Demnach können Pflegedienste einen Punktwert von 4,7 Cent, für die Hausbesuchspauschale LK 15 1,74 Euro sowie für die Hausbesuchspauschale LK 15a 4,75 Euro in Vertragsverhandlungen mit den Pflegekassen fordern und bei Nichtgewährung von der Schiedsstelle zugesprochen bekommen.

Jedes Mitglied des LfK kann sich bei der Vergütungsverhandlung durch die LfK-Geschäftsstelle begleiten bzw. vertreten lassen - wie in der Vergangenheit auch. Die Unterlagen für das sog. "vereinfachte Verfahren" sowie eine "Musterkündigung" finden Sie unter "Download, Verträge mit den Pflegekassen".

Die Verbände der Leistungserbringer sind sich auf Landesebene einig, dass sich die Einrichtungen vor Ort hinsichtlich der Umsetzung der Schiedsstellenentscheidung besprechen sollten. Wenn Sie möchten, können Sie gerne einen Referenten der Geschäftsstelle hinzu bitten. Hierbei ist wichtig, dass gegebenenfalls auch Punktwerte unterhalb von 4,7 Cent als Verhandlungsziel formuliert werden könnten.