Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Service | 01.04.2021

Schnelltests: Festlegungen und Antrag aktualisiert

Der GKV-Spitzenverband hat am Donnerstag die aktualisierten Festlegungen sowie den überarbeiteten Antrag zur Geltendmachung von Beschaffungskosten und Durchführungsaufwendungen für PoC-Antigen-Schnelltests veröffentlicht.

Die aktuellen Dokumente sind nun beim GKV-Spitzenverband sowie im LfK-Downloadbereich abrufbar.

Mit der Veröffentlichung ist nun klar, dass für den Zeitpunkt der Reduzierung der Beschaffungskosten von bis zu neun auf nunmehr maximal sechs Euro (siehe auch Meldung vom 26. März 2021) das Bestelldatum entscheidend ist (so auch im Antrag ausgewiesen). Demnach werden im Rahmen von Übergangsregelungen alle noch im März bestellten Tests mit neun Euro, alle ab dem 1. April 2021 bestellten Tests jedoch nur noch mit sechs Euro erstattet.

Alles Weitere zu den geänderten Verfahren sowie zu den entsprechenden Überleitungsregeln lesen LfK-Mitglieder in einer Sonderausgabe des LfK-Aktuell, die in der kommenden Woche verschickt wird.