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Service | 20.11.2020

Schnelltests: LfK-Ausfüllhilfe ist da!

Nach der Veröffentlichung der Festlegung zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung (TestV) anfallenden außerordentlichen Aufwendungen hält der LfK nun eine Ausfüllhilfe für seine Mitglieder bereit.

Sie ist zusammen mit den Unterlagen zum Kostenerstattungsverfahren, die der GKV-Spitzenverband  auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte, im LfK-Downloadbereich abrufbar. Die LfK-Ausfüllhilfe leitet Schritt für Schritt durch den Prozess der Beantragung und zeigt auf, was es beim Ausfüllen des Formulars zu beachten gilt.

Die Festlegung, das Formular und weitere Unterlagen zur Erstattung der Beschaffungskosten und Durchführungsaufwendungen, die zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Corona-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) im Zeitraum zwischen dem 15. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 entstehen, hatte der GKV-Spitzenverband am Mittwoch veröffentlicht.

Der LfK wird seinen Mitgliedern den Prozess der Kostenerstattung anhand seiner Ausfüllhilfe auch am kommenden Donnerstag, dem 26. November 2020, bei der 5. virtuellen LfK-Regionalveranstaltung näherbringen, die um 14:30 Uhr live auf dem YouTube-Kanal des LfK ausgestrahlt werden wird. Im Anschluss wird sie weiterhin dort verfügbar sein und zudem in der LfK-Mediathek abgerufen werden können.

Musterformulare zur Symptomerfassung jetzt online

Zudem finden ambulante Pflegedienste mit und ohne anbieterverantwortete Wohngemeinschaft sowie Tagespflegeeinrichtungen in ihrem jeweiligen Downloadbereich ab sofort Musterformulare zur Erfassung und Dokumentation für die Symptomkontrolle und Testungen bei Mitarbeitern, Kunden beziehungsweise WG-Bewohnern und Tagespflegegästen. Auch ein Musterformular zur Symptomkontrolle für Besucher von Wohngemeinschaften und Tagespflegeeinrichtungen liegt dort zum Herunterladen bereit.